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Noch haben wir freie Plätze für die Seminare der PLUGGIT ACADEMY zum Thema „Wohnraumlüftung - Konsequenz für Neubau und energetische Sanierung“.
Also schnell anmelden! Hier mehr Infos.
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Verfasst um 08:53 Uhr in Aktuelles, Dies & Das, Energie sparen, Gesundes Wohnen, Technik, Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Ab dem 01.09.2010 gelten folgende Programmänderungen im KfW-Förderprogramm:
- Einstellung der Förderung von "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen"
Hier stellt die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Anträge können aber noch bis zum 31.08.2010 gestellt werden.
- Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung"
Darüber hinaus wird die Sonderförderung eingestellt. Betroffen sind hier die Maßnahmen zur Optomierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Anträge können bis zum 30.11.2010 gestellt werden. Bedingung: Die Schlussrechnungen müssen bis zum 31.08.2010 gestellt werden.
Mehr unter www.kfw.de
Verfasst um 08:00 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Ist der Weg zum Passivhaus und dem Plus-Energie-Haus nun engültig geebnet?
Die KfW-Förderbank setzt ab dem 01.07.2010 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden weiter nach oben. Mit dem Programm Energieeffizient Bauen wird durch zinsverbilligte Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 40, 55 und 70 gefördert. In diesem Zuge wird die Förderung für Effizienzhäuser 85 beim Neubaun und 130 in der Sanierung eingestellt.
Die Neueinteilung betrifft alle, die den Förderantrag erst nach dem 01.07.2010 bei der KfW-Förderbank einreichen. Informationen zu allen Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank www.eza-foerderung.de
Verfasst um 10:41 Uhr in Aktuelles, Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Endlich stehen wieder Fördermittel bereit! Aufgrund der hohen Nachfrage werden die KfW-Mittel für das
CO2 - Gebäudesanierungsprogramm wieder aufgestockt. Die geplante Erhöhung der
Gelder beläuft sich auf 400 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die Aufstockung
der KfW-Mittel für energetische Gebäudesanierung 1,5 Mrd. Euro. Durchaus ein
positives Signal für Unternehmen und Mitarbeiter der mittelständischen
Bauwirtschaft!
Übrigens ist Deutschland einer
der Vorreiter wenn es um Energieeinsparung im Gebäudebereich
geht. Bis 2020 möchte Deutschland insgesamt 40% CO2 einsparen. Die Programme
der KfW leisten somit einen wichtigen Beitrag für die privaten
Förderrahmenbedingungen.
Verfasst um 13:27 Uhr in Aktuelles, Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Technorati-Tags: CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Födermittel, Gebäudesanierung, KfW
Verfasst um 10:07 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Welche Änderungen bringt die neue EnEV 2009 mit sich?
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt ab heute, 01. Oktober 2009, in Kraft. Gebäude müssen somit um 30 Prozent sparsamer gegenüber der alten Regelung von 2007 sein. Wie das realisiert werden soll, erfahren Sie hier:
Neubau: Wohngebäude oder Nichtwohngebäude
Senkung der Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf von Neubauten um 30 Prozent
Steigerung der Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten um 15 Prozent
Bestand: Modernisierung von
Altbauten (zwei Alternativen)
Verstärkung der Anforderungen an Bauteile zur Modernisierung um 30 Prozent bei größeren
baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster etc.)
Senkung des Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent, Dämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent besser als bisher
Bestand: Nachrüstpflichten in Altbauten
Dämmung des Daches oder Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Wärmedämmung (statt bisher 0,30 Watt/(m²K) künftig mindestens 0,24 Watt/(m²K) sowie oberster begehbarer Geschossdecke
Für Klimaanlagen wird eine Pflicht zum Nachrüsten von automatischen Einrichtungen der Befeuchtung und Entfeuchtung angedacht
Heizungserneuerung: Außerbetriebnahme
von Nachtstromspeicherheizungen
Stufenweise ab 1.1.2020 einsetzende Pflicht zur Außerbetriebnahme von
elektrischen Speicherheizungen (keine Fußbodenheizungen) mit einem Alter von
mindestens 30 Jahren in größeren, ausschließlich mit solchen Heizungen beheizten
Gebäuden (Wohngebäude mit mind. sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mit
>500 qm Nutzfläche).
Die Pflicht entfällt, wenn
das
Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllt wird
öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen
erforderliche Aufwendungen auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können
Regelungen zur
Verbesserung des Vollzugs
Einführung von
Unternehmererklärungen
Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde; die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit
Beauftragung der
Bezirksschornsteinfegermeister mit der Durchführung von Sichtprüfungen an
heizungstechnischen Anlagen
Einführung von Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen
Verfasst um 11:42 Uhr in Aktuelles, Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Ab 2009 ist
nicht nur der Energieausweis bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung Pflicht,
sondern auch die Integration von erneuerbaren Energien im Neubau von Gebäuden. Ein
Teil des Wärmeenergiebedarfs muss nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
(EEWärmeG) durch Sonne, Biomasse oder Umweltwärme gedeckt werden
Als
erneuerbare Energien gelten:
·
Solaranlagen,
die mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken.
·
Feste
Biomasse (z.B. Holzpellets oder Hackschnitzel) muss mindestens 50 Prozent des
Wärmeverbrauchs entsprechen können.
·
Umweltwärme:
Eine Wärmepumpe muss mindestens 50 Prozent der Wärme erzeugen.
·
Alternative:
Wärmedämmung oder Nutzung von Abwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die Abbildung zeigt drei mögliche Varianten inklusive der
Kosten für ein Einfamilienhaus.
Gleichzeitig
sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) Richtlinien zum Energieverbrauch
eines Hauses vor und definiert Mindeststandards zum Wärmeschutz. Ab 2009 sollen
die Anforderungen an die Wärmedämmung von Häusern drastisch verschärft werden.
Die Zielsetzung hinter den Gesetzen und Verordnungen ist, den Energieverbrauch
von Häusern um 30 Prozent zu reduzieren.
Eine verbessere Dämmung um mehr 15
Prozent erfüllt zum Beispiel die Anforderungen der EnEV voll und ganz. Die
Regeln gelten ebenfalls für eine Bestandssanierung, sobald mehr als 10 Prozent
eines Bauteils geändert werden. Für die Kontrolle ist der
Bezirksschornsteinfeger verantwortlich, die nicht nur die Heizung kontrolliert,
sondern auch die Einhaltung der Nachrüstpflichten bei Altbauten.
Nach den Musterfällen, die die EnEV neuerdings
Planern und Architekten an die Hand gibt, gilt eine einfache Lüftungsanlage als
Standard um bei nahezu geschlossenen Außenhüllen einen Luftwechsel zu garantieren.
Ziel der Verordnung ist es langfristig
den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmebereitstellung bis zum Jahr
2020 auf 14 Prozent zu steigern. Für 2012 ist bereits die nächste Stufe der
EnEV geplant und die Anforderungen steigen weiter an.
Weitere Infos
unter folgenden Links… http://www.dena.de/themen/thema-bau/gesetze/ http://www.energie-info.net/?seite=Artikel&a_id=519
Quelle: Öko-Test
Spezial Umwelt und Energie, Ausgabe vom 15. Dezember 2008
Angelika Ocker
Verfasst um 14:17 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (1) | TrackBack (0)
Wir haben noch einige Urteile zu Nutzerlüftung für Sie gefunden:
LG Lüneburg Urteil v. 22.11.2000, Az.6S70/00:
"Diese Obliegenheit des Mieters zur Vermeidung von Schimmelbildung und Feuchtigkeit findet ihre Grenze dort, wo unzumutbare Anstregnungen verlangt werden...... Einem Mieter ist es nicht zuzumuten mehrmals am Tag im Abstand von wenigen Stunden Stos zu lüften".
AG Bochum, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1988, 354:
"Eine Wohnungslüftung im Abstand von 3-4 Stunden ist nicht zumutbar".
AG Hamburg, WuM, 1988, 357:
"Dem Mieter kann ein mehr als zweimaliges Lüften am Tag nicht zugemutet werden."
Verfasst um 21:00 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Technorati-Tags: Stoss Lüftung, Urteile zur Nutzerlüftung, zumutbarkeit Fensterlüftung
Fühlen Sie sich auch nicht ausreichend über den
Energieausweis aufgeklärt?
Laut einer aktuellen Studie von Immobilien Scout 24 fühlen
sich 6 von 7 Deutschen
nicht ausreichend über den Energieausweis informiert. Vom
Bundesumweltministerium gefördert, erklärt www.klima-sucht-schutz.de
mit einem interaktiven Energieausweis-Ratgeber Mietern und Eigentümern, welche
Fristen und Anforderungen bei der Energieausweispflicht zu berücksichtigen
sind.
Katja Krohn
Verfasst um 11:47 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (2) | TrackBack (0)
Technorati-Tags: Energie sparen, Energieausweis, Energieausweis-Ratgeber
Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 vier Gesetze zur
Kraft-Wärme-Kopplung, zum Erneuerbaren Energien-Recht und zur Marktöffnung des
Messwesens bei Strom und Gas verabschiedet. Mit dem Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020
deutlich zu senken, wird der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukünftig
gefördert. Zudem wurde eine Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas
beschlossen und der Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Strom und
Wärme soll deutlich erhöht werden.
Ziel ist der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 25 bis 30 Prozent, sowie ein weiterhin stetiges Wachstum ( 2007 wurden ca. 14 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, also aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie gewonnen). Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bis 2020 rund doppelt so viel umweltfreundlicher Strom gewonnen werden.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) möchte die Regierung den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen. Neue Häuser die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden, sollen laut EEWärmeG künftig einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen (z.B. aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme). Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen. Bei Altbauten soll es künftig eine finanzielle Förderung vom Staat geben für den freiwilligen Einsatz Erneuerbarer Energien. Bis 2012 plant die Bundesregierung für solche Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Millionen Euro jährlich bereit zustellen.
Weitere Informationen und Details finden Sie hier:
Bundestag - Mehr erneuerbare Energien
Bundestag Sitzung 167 vom 06.06.2008
Katja Krohn
Ab Juli
2008 werden schrittweise Energieausweise für Altbauten Pflicht. Insbesondere
bei Häusern älterer Baujahre kann deren Ausstellung mit einigem Aufwand
verbunden sein. Wer diesen Aufwand vermeiden will, sollte der Empfehlung der
Initiative Erdgas pro Umwelt folgen und die Übergangsfrist bis Ende September
2008 nutzen.
Für Häuser mit bis zu vier
Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1977 gebaut wurden, muss zukünftig ein
sogenannter bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Hierzu ist
in der Regel ein Ortstermin im Haus nötig, bei dem die Bau- und Heiztechnik
unter die Lupe genommen und bewertet werden. Deutlich kostengünstiger ist die Erstellung eines verbrauchsbasierten
Energieausweises. Für dessen Ausstellung dient lediglich der Energieverbrauch
der letzten Jahre als Grundlage. Beide Ausweisarten, Verbrauchs- und
Bedarfsausweis, sind zehn Jahre lang gültig und müssen beim Verkauf oder einer
Neuvermietung vorgelegt werden. Die Initiative Erdgas pro Umwelt empfiehlt Hausbesitzern folgende
Vorgehensweise: Wer mit wenig Aufwand zu einem Energieausweis kommen will – zum
Beispiel weil er einen Verkauf oder eine Neuvermietung seiner Immobilie derzeit
nicht ins Auge fasst – kann die Übergangsfrist bis 30. September nutzen und
Geld sparen. Denn bis dahin besteht für alle Häuser die freie Wahl bei der
Ausstellungsmethode.
Verfasst um 10:26 Uhr in Zu Normen & Richtlinien | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack (0)
Wir haben das Passivhaus-Zertifikat für unsere Frischluftgeräte Pluggit Avent P450 (Avent-P450.pdf)
, Pluggit Avent P300 (Avent-P300.pdf) und Pluggit Avent P180 (Avent-P180.pdf) erhalten.
Das Passivhaus Institut als unabhängige Stelle prüft und zertifiziert Produkte im Hinblick auf ihre Eignung für den Einsatz in Passivhäusern. Produkte, die das Zertifikat "Passivhaus geeignete Komponente" tragen, sind nach einheitlichen Kriterien geprüft, bezüglich ihrer Kennwerte vergleichbar und von exzellenter energetischer Qualität. Ihre Verwendung erleichtert dem Planer seine Aufgabe erheblich und trägt wesentlich dazu bei, die einwandfreie Funktion des entstehenden Passivhauses zu gewährleisten.
Pluggit Technik
