... doch schon wieder Schimmel in Ihrem Bestand?
Dem beugen die Neuauflagen der DIN 1946:6 und der EnEV jetzt vor - sie machen ein Lüftungskonzept bei der energestischen Sanierung zur Pflicht. Warum?
Gerade in den vergangenen Jahren ist eine Zunahme von Schimmelpilzbelasteten Wohnungen zu verzeichen. Der Grund liegt oft darin, dass im Zuge der Sanierung die Fenster erneuert und die Gebäudehülle verstärkt isoliert wurden und somit Ihr Bestand "fugendicht" gemacht wurde. Dies ist natürlich notwendig, denn so sparen Sie auch bei den Heizkosten ein.
Aber leider ist dies auch ein Grund für Schimmel sich einzunisten: Durch die kleinen undichteren Fugen bei Fenstern und der Gebäudehülle vor der Sanierung konnte stetig Luft entweichen, welches nun nicht mehr dauerhaft gewährleistet ist. Und wer hat schon die Zeit dafür, alle 2 Stunden für 10 Minuten Stoßlüftung zu betreiben - und das auch nachts! Daher ist ein sinnvolles Lüftungskonzept mit Wärmerückgewinnung notwendig, welches Ihren Bestand permanent und nutzerunabhängig mit dem Mindestluftwechsel versorgt und gleichzeitig Energie einspart, um so Ihre Heizkosten zu senken.
Schimmelpilze können nicht nur gesundheitlich schädlich sein (Kopfschmerzen, Übelkeit, Allergien etc.) sie wirken auch geruchsbelästigend. Es wird daher geraten, bei Schimmelbefall komplett zu sanieren, da sich in der Bausubstanz auch auf den ersten Blick nicht ersichtliche Schäden niederlassen können.
Hier erfahren Sie mehr zum sinnvollen Lüftungskonzept für Ihre Bestandsbauten!
Viele Grüße
Maren Brandt

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