Zum 1. Oktober 2009 werden die
Förderprogramme der KfW der neuen Energieeinsparverordnung 2009 angepasst:
- Anpassung der Förderprogramme "Energieeffizient
Bauen" und "Energieeffizient Sanieren"
Mit der Novelle der EnEV verschärfen sich zum 01.10.2009 die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 %. Dadurch werden die Förderstufen für das KfW-Effizienzhaus geändert bzw. ergänzt. Beispielsweise wird das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) ab Oktober zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009). Die Förderung erfolgt nach wie vor mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % oder alternativ mit einem direkten Zuschuss von 17,5 %.
Wie bisher gibt es zwei Anforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz des Gebäudes:
- Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (Ht)
Die dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" angehängte Zahl
gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes in
Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV
(Referenzgebäude) sein darf. Ausführliche Tabelle zu den neuen KfW-Effizienzhausstandards ab dem 01.10.2009 u.a.
- Die
Förderstufen KfW-130 in der Sanierung sowie KfW-85 im Neubau werden
voraussichtlich nur bis zum 30.06.2010 angeboten.
Einzelmaßnahmen
Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden in Hinblick auf die EnEV 2009 zurzeit überprüft. Sofern erforderlich, erfolgt eine moderate Anpassung seitens der KfW.
Übergangsregelung
Anträge
zu den neu eingeführten Förderstufen können ab dem 01.10.2009 nach den neuen
Programmbestimmungen gestellt werden. Bis zum 30.12.2009 (Eingang KfW) ist es
möglich, noch vollständige Anträge nach den auf Basis der EnEV 2007
gestellten Programmbedingungen zu stellen.
- Änderungen in den KfW-Programmen "Energieeffizient
Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische
Gebäudesanierung"
Bei diesen beiden Programmen werden die energetischen Anforderungen ebenfalls neu definiert. Der Begriff KfW-Effizienzhaus mit einer entsprechenden Prozentzahl wird auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Dabei wird vorerst das bisher bestehende Anforderungsniveau als KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Darüber hinaus soll es künftig eine zukunftsweisende Förderstufe mit erhöhten Anforderungen geben. Sobald Details vorliegen, informiere ich Euch darüber. Die Übergangsregelungen entsprechen dem Verfahren in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
Quelle: www.bine.info

Kommentare