1. Lüftungsstufe
Minimalanforderung. Lüftung zur Vermeidung von Schimmel und Feuchteschäden.
2. Mindestlüftung
Soll die Mindestanforderungen an die Raumluftqualität erfüllen
3. Grundlüftung
Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes sowie der Beachtung von hygienischen und gesundheitlichen Erfordernissen.
4. Intensivlüftung
Zeitweilig notwendige Lüftung zum Abbau von Lastspitzen.
... oder eben doch auf kontrollierte Wohnraumlüftung zurück greifen und die Vorteile von immer frischer Luft genießen!

Hallo Frau Brandt,
der Artikel ist schön plakativ, aber unvollständig. Warum diese 4 Stufen? Weil die neue DIN 1946-6 diese 4 Stufen vorgibt, die erreicht werden müssen mit einer Lüftung - wie auch immer.
Diese Norm gibt auch wieder ob eine Lüftungstechnische Maßnahme (also kontrollierte Wohnungslüftung) notwendig ist oder nicht.
Aber eine Alternative zwischen diesen vier Stufen und einer kontrollierten Wohnungslüftung gibt es nicht. Diese 4 Stufen werden mit Hilfe des Lüftungssystems realisiert.
Kommentiert von: Andreas Kühl | 11. Juni 09 um 11:39 Uhr