Ab 2009 ist
nicht nur der Energieausweis bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung Pflicht,
sondern auch die Integration von erneuerbaren Energien im Neubau von Gebäuden. Ein
Teil des Wärmeenergiebedarfs muss nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
(EEWärmeG) durch Sonne, Biomasse oder Umweltwärme gedeckt werden
Als
erneuerbare Energien gelten:
·
Solaranlagen,
die mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken.
·
Feste
Biomasse (z.B. Holzpellets oder Hackschnitzel) muss mindestens 50 Prozent des
Wärmeverbrauchs entsprechen können.
·
Umweltwärme:
Eine Wärmepumpe muss mindestens 50 Prozent der Wärme erzeugen.
·
Alternative:
Wärmedämmung oder Nutzung von Abwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die Abbildung zeigt drei mögliche Varianten inklusive der
Kosten für ein Einfamilienhaus.
Gleichzeitig
sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) Richtlinien zum Energieverbrauch
eines Hauses vor und definiert Mindeststandards zum Wärmeschutz. Ab 2009 sollen
die Anforderungen an die Wärmedämmung von Häusern drastisch verschärft werden.
Die Zielsetzung hinter den Gesetzen und Verordnungen ist, den Energieverbrauch
von Häusern um 30 Prozent zu reduzieren.
Eine verbessere Dämmung um mehr 15
Prozent erfüllt zum Beispiel die Anforderungen der EnEV voll und ganz. Die
Regeln gelten ebenfalls für eine Bestandssanierung, sobald mehr als 10 Prozent
eines Bauteils geändert werden. Für die Kontrolle ist der
Bezirksschornsteinfeger verantwortlich, die nicht nur die Heizung kontrolliert,
sondern auch die Einhaltung der Nachrüstpflichten bei Altbauten.
Nach den Musterfällen, die die EnEV neuerdings
Planern und Architekten an die Hand gibt, gilt eine einfache Lüftungsanlage als
Standard um bei nahezu geschlossenen Außenhüllen einen Luftwechsel zu garantieren.
Ziel der Verordnung ist es langfristig
den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmebereitstellung bis zum Jahr
2020 auf 14 Prozent zu steigern. Für 2012 ist bereits die nächste Stufe der
EnEV geplant und die Anforderungen steigen weiter an.
Weitere Infos
unter folgenden Links… http://www.dena.de/themen/thema-bau/gesetze/ http://www.energie-info.net/?seite=Artikel&a_id=519
Quelle: Öko-Test
Spezial Umwelt und Energie, Ausgabe vom 15. Dezember 2008
Angelika Ocker

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Der Unterschied der Gaswärmepumpe zu einem elektrischen System ist, dass der Kälteverdichter mit einem Gas-Verbrennungsmotor, anstatt eines Elektromotors, angetrieben wird. Die Systeme sorgen nicht nur für die Beheizung im Winter, sondern können auch in der übrigen Zeit die Kälteerzeugung für eine Klimatisierung übernehmen.
Im Heizbetrieb nutzt sie die Wärme der Umgebungsluft und die die Abwärme des Gasmotors, steht dem System zur Stabilisierung der Heizleistung bei niedrigen Außentemperaturen zur Verfügung. Im Kühlfall kann die Abwärme anderen Anwendungen wie zum Beispiel der Warmwasserbereitung zur Verfügung gestellt werden, da diese Wärmemenge auf einem hohen Temperaturniveau (Motorabwärme) zur Verfügung steht. Bei Anlagen vom Typ Direktverdampfung/Direktkondensation erfolgt die Wärmeaufnahme direkt durch das Kältemittel. Sie kommt so mit nur einem Heizkreislauf aus, was die Verteilungsverluste maßgeblich minimiert. Die Wärmeabgabe erfolgt somit direkt ohne den Einsatz zusätzlicher Umlaufpumpen. Neben den generellen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen, ist es vor allem der hohe Wirkungsgrad, welcher für eine positive ökologische Performance sorgt. Weitere Informationen unter
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Kommentiert von: Gärtner | 15. Januar 09 um 17:41 Uhr