Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 vier Gesetze zur
Kraft-Wärme-Kopplung, zum Erneuerbaren Energien-Recht und zur Marktöffnung des
Messwesens bei Strom und Gas verabschiedet. Mit dem Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020
deutlich zu senken, wird der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukünftig
gefördert. Zudem wurde eine Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas
beschlossen und der Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Strom und
Wärme soll deutlich erhöht werden.
Ziel ist der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 25 bis 30 Prozent, sowie ein weiterhin stetiges Wachstum ( 2007 wurden ca. 14 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, also aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie gewonnen). Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bis 2020 rund doppelt so viel umweltfreundlicher Strom gewonnen werden.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) möchte die Regierung den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen. Neue Häuser die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden, sollen laut EEWärmeG künftig einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen (z.B. aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme). Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen. Bei Altbauten soll es künftig eine finanzielle Förderung vom Staat geben für den freiwilligen Einsatz Erneuerbarer Energien. Bis 2012 plant die Bundesregierung für solche Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Millionen Euro jährlich bereit zustellen.
Weitere Informationen und Details finden Sie hier:
Bundestag - Mehr erneuerbare Energien
Bundestag Sitzung 167 vom 06.06.2008
Katja Krohn

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